Mit der Einführung der Rechtsfahr-Pflicht im Straßenverkehr wurden im Jahr 1906 auch einheitliche Kennzeichen im Deutschen Reich eingeführt.
Folgende Bilder zeigen diese historischen Kennzeichen und ihre verhältnismäßigen Größen. Die Beispiele sind mit dem Kürzel "IT" (römische Ziffer 1 und Großbuchstabe T) bezeichnet, das für die preußische Provinz Hessen-Nassau stand.
Das vordere Kennzeichen für Kraftwagen hatte eine rechteckige Form. Die Mindestmaße waren mit 115 mm Höhe, plus Rand, festgelegt. Dabei galt: 10 mm Randbreite, 75 mm Höhe der Zeichen, 12 mm Strichstärke der Zeichen, 20 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen bzw. Abstand zwischen Zeichen und Rand. Der Trennstrich sollte 25 mm lang sein.
Vorderes Kennzeichen für Kraftwagen ab 1906
Das hintere Kennzeichen hatte ebenfalls eine rechteckige Form, allerdings war dieses wesentlich höher, als das vordere Kennzeichen. Die Mindestmaße waren hier mit 260 mm Höhe, plus Rand, festgelegt. Dabei galt: 10 mm Randbreite, 100 mm Höhe der Zeichen, 15 mm Strichstärke der Zeichen, 20 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen bzw. Abstand zwischen Zeichen und Rand. Einen Trennstrich gab es auf dem hinteren Kennzeichen nicht.
Hinteres Kennzeichen für Automobile ab 1906
Ein Nummernschild dieser Art ist im Schildershop24 unter diesem Link erhältlich: /nummernschild-deutsches-reich-det_5510.htm
Das hintere Kennzeichen konnte auch diese Form haben. Bedingung war allerdings, dass die gleichen Maße eingehalten wurden: 260 mm Höhe, plus Rand, der Tafel und dabei galt: 10 mm Randbreite, 100 mm Höhe der Zeichen, 15 mm Strichstärke der Zeichen, 20 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen bzw. Abstand zwischen Zeichen und Rand. Einen Trennstrich gab es auf dem hinteren Kennzeichen nicht.
Hinteres Kennzeichen für Krafträder und Automobile ab 1906
Ein Nummernschild dieser Art ist im Schildershop24 unter diesem Link erhältlich: /nummernschild-deutsches-reich-det_5508.htm
Das hintere Kennzeichen für Kfz aus dem Ausland hatte eine ovale Form. Die Maße sind nicht vorgegeben, da diese Schilder von den Behörden ausgegeben wurden.
Zollkennzeichen ab 1906 für Fahrzeuge aus dem Ausland