Der Bahnübergang wird durch Gefahrzeichen und einer dreistufigen Bake angezeigt. Der Streifen ist zur Fahrbahnseite geneigt. Es wird auf beiden Fahrbahnseiten außerhalb von Ortschaften verwendet.
Der Bahnübergang befindet sich in 240 m Entfernung.
nach StVO §40 Absatz 6 und 7
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Retroreflektions-Klasse RA1 |