Es handelt sich um ein Verkehrsschild nach StVO mit dem Aufdruck 30 Zone.
Abmessung: 600 x 600 x 2 mm
Das Verkehrsschild wird am Beginn einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 aufgestellt. In Tempo-30-Zonen muss der fließende Verkehr Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und Anwohner nehmen. Es gilt die Regelung „Rechts vor Links“. Es empfiehlt sich, das Zeichen 274.2 auf die Rückseite aufzubringen, welches die Ausfahrt aus der Zone und damit die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung signalisiert.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1
Größe: 600 x 600 mm
Bauart: Flachform
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1